Durchfahrtsbreite und Parken in Feuerwehrzufahrten
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
das Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordung geregelt.
Hier heißt es in §12 (1) 1. und 8. :
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Mit „engen […] Straßenstellen“ sind Stellen mit ca. 3 Meter Durchfahrtsbreite gemeint.
Helfen Sie uns zu helfen! Und bedenken Sie beim Parken folgende Punkte:
- Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel LKWs und bis zu 2,55 Meter breit
- Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt, zählt jede Sekunde
- Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, sind Sie froh, dass Ihnen die Feuerwehr schnell zur Hilfe kommen kann
- Nicht nur zum Durchfahren, sondern auch zum Aufstellen einer Drehleiter.
dem Aufbauen einer Wasserversorgung und zum Entnehmen der Geräte benötigt die Feuerwehr Platz
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe! – Ihre Feuerwehr – Immer für Sie einsatzbereit!



















