Presse – Umsichtiges Parken

Durchfahrtsbreite und Parken in Feuerwehrzufahrten

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

das Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordung geregelt.

Hier heißt es in §12 (1) 1. und 8. :
(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Mit „engen […] Straßenstellen“ sind Stellen mit ca. 3 Meter Durchfahrtsbreite gemeint.
Helfen Sie uns zu helfen! Und bedenken Sie beim Parken folgende Punkte:

    • Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel LKWs und bis zu 2,55 Meter breit
    • Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt, zählt jede Sekunde
    • Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, sind Sie froh, dass Ihnen die Feuerwehr schnell zur Hilfe kommen kann
    • Nicht nur zum Durchfahren, sondern auch zum Aufstellen einer Drehleiter.
      dem Aufbauen einer Wasserversorgung und zum Entnehmen der Geräte benötigt die Feuerwehr Platz

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe! – Ihre Feuerwehr – Immer für Sie einsatzbereit!